Leserbrief zum Presseartikel der FWG Weißenthurm „Chaotischer Schilderwald zur Wahl“
Leserbrief zum Presseartikel der FWG Weißenthurm „Chaotischer Schilderwald zur Wahl“ in Blick aktuell Nr. 15/2019
In ihrem Presseartikel prangert die FWG Weißenthurm einen zu erwartenden Schilderwald während des Wahlkampfes an und zeigt sich unzufrieden damit, dass ihr Vorschlag zum Erwerb städtischer Plakatwände im zuständigen Ausschuss durch die anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Dies ist bei der CDU Weißenthurm auf große Verwunderung gestoßen, da der FWG im Rahmen der Haupt- und Finanzausschusssitzung ausführlich erklärt wurde, dass eine Beschränkung von Wahlwerbung im Ortsgebiet aufgrund der durch die Rechtsprechung aufgestellten Bedingungen äußerst schwer umsetzbar ist. Für eine städtische Satzung, die im Einklang mit dem Grundgesetzt wäre, müssten als Kriterien unter anderem das bisherige Wahlergebnis, die Größe der Gemeinde, die Größe der Wahlbezirke und die grundsätzliche Wichtigkeit der einzelnen Parteien berücksichtigt werden. Darüber hinaus nannte das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall als weitere Bedingung, dass Wahlwerbung dennoch flächeneckend im Stadtgebiet angebracht sein muss. Schöne Theorie, praktisch kaum umsetzbar.
Darüber hinaus vertritt die CDU Weißenthurm auch die Auffassung, dass politische Parteien im Rahmen eines Wahlkampfes ihre Bewerber/innen und ihr Wahlprogramm öffentlich darstellen sollten, um so dem Bürger eine Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Entgegen der Meinung der FWG, wird seitens der CDU die Plakatierung während des Wahlkampfes nicht als negativ empfunden. Vielmehr sensibilisieren viele Wahlplakate den Bürger für die besondere Bedeutung der anstehenden Wahl als demokratischen Entscheidungsprozess. In diesem Zusammenhang sollten möglichst viele Menschen informiert und mitgenommen werden.
Ungeachtet dessen, soll hier auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Vorschlag der FWG den städtischen Haushalt nicht unerheblich belasten würde. Bei angedachten 9-10 Plakatwänden zu einem Preis von circa 700 € – 1.000 € pro Stück, zuzüglich Errichtung, käme eine ansehnliche Summe zusammen. Nach unserer Auffassung, soll eine Kommune nur den Verkehrsraum für Wahlwerbung zur Verfügung stellen, die eigentliche Wahlwerbung soll durch die politischen Parteien selbst erbracht und selbst finanziert werden. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt, den Wahlkampf einzelner Parteien mitzufinanzieren.
Werner Schumacher für die CDU Weißenthurm