Sachstand zum Antrag auf Lärmreduzierung!
In Verbindung mit dem „Tag des Lärms“ am 25.04.2018 hat die CDU-Fraktion im April beantragt, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag zur Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der Hauptstraße zu prüfen.
In Verbindung mit dem „Tag des Lärms“ am 25.04.2018 hat die CDU-Fraktion im April beantragt, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag zur Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der Hauptstraße zu prüfen. Einzelne Kommunen hatten eine Beschränkung des Verkehrsaufkommens erreicht, indem sie auf die erhöhte Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr hinwiesen. Die CDU hatte sich erhofft, damit dem in der Bürgerbefragung von 2017 häufig geäußerten Wunsch nach einer Reduzierung von Lärm und Verkehr auf der Hauptstraße nachkommen zu können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat den konkreten Antrag der CDU bearbeitet und sich außerdem bereits in der Vergangenheit selber mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei wurde der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz gebeten zu prüfen, ob zumindest für Teilbereiche der Hauptstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen umsetzbar ist. Da es sich bei der Hauptstraße um eine Straße von überregionaler Bedeutung handelt, liegt die Zuständigkeit und damit die Entscheidungskompetenz bei besagtem Landesbetrieb. Leider hat dieser über das vorgebrachte Anliegen noch nicht abschließend entschieden. Zwar hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit Vertretern des LBM stattgefunden, jedoch lassen die Ausführungen der jüngeren Vergangenheit befürchten, dass der LBM zu größeren Veränderungen auf der Hauptstraße nicht bereit ist.
Aktuell gibt es Überlegungen, die B9 durchgehend neu zu beschildern. In dem Zuge könnte auch endlich die Beschilderung „Gewerbegebiet Weißenthurm Abfahrt Nord“ angebracht werden und so für eine Lenkung des Verkehrs um Weißenthurm herum sorgen. Bislang war eine solche Beschilderung leider nicht durchzusetzen. Allerdings ist eine neue Beschilderung auch nur dann erfolgsversprechend, wenn der korrekte Weg über die B9 in die Navigationssysteme aufgenommen wird. Das wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Die CDU-Fraktion ist jedoch der Auffassung, dass die Lärm- und Verkehrsbelastungen auf der Hauptstraße, ebenso wie auf den sogenannten Zubringerstraßen Stierweg und Brückenstraße/Gartenstraße ein tolerierbares Maß überschritten haben. Die Hoffnung auf Besserung einzig auf eine neue Ausschilderung zu legen, ist zu vage. Seitens der CDU wird weiterhin an dem Anliegen festgehalten, die Situation spürbar verbessern zu wollen. Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragen, für das Jahr 2019 Mittel für ein Rechtsgutachten in den Haushalt einzustellen. Damit soll für den Fall, dass der LBM lärm- und verkehrsmindernde Maßnahmen ablehnt, die Prüfung von Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Landesbetrieb Mobilität zur Durchsetzung von Geschwindigkeitsreduzierungen bzw. Lärmminderungen auf der Hauptstraße ermöglicht werden.